"Antef-Grab"

Naville 28

last update: 02.02.2010

 

Nummerierung: Naville 28    =   Thomas A   = DB A

Lage: Nördlich der letzten Kalksteinumfassungsmauer Mentuhotep Nebhepetres; südlich der Stützmauer der mittleren Hatschepsut Terrasse. Somit unter der ehemaligen Rampe zur Hathorkapelle der Hatschepsut.

Im Plan als "Tomb of Prince In-yotef" bezeichnet.
Winlock, Rise and Fall, fig. 34

 

Oben: Ein Blick in den Dromos des Grabes, gearbeitet in den anstehenden Fels und gestört durch die südliche Stützwand der mittleren Terrasse des Tempels der Hatschepsut.

Oben: Ein Blick auf die Stelle des Grabeingangs von der
Hathorkapelle der Hatschepsut aus aufgenommen.

 

Zeichnung aus Thomas, p. 13

 

Das Grab besteht aus einem langen, schräg nach unten führenden Gang der in eine Kammer mündet. Diese besitzt eine Vertiefung für einen Steinsarkophag. Gefunden wurde ein ärmlicher Holzsarg, der zerstörte Knochen enthielt. Der Raum war, mit Ausnahme einiger hieratischer Zeichen, inschriften- und schmucklos. Es gab keinerlei Anzeichen einer Plünderung.
Schon der Abraum, mit dem der Gang verschlossen war, war "unberührt" gewesen. Teile der Verfüllung befinden sich noch heute im Grab.
Die hieratischen Schriftzeichen, die Naville bei der Entdeckung im Grab noch gesehen hat, wurden von Winlock nicht mehr gefunden.
 

Es stellt sich die Frage, wem das Grab zuzuweisen ist, in welche Zeit man es datieren muss.

Hierzu wurden oft mehrere von Winlock 1924 gefundene Graffiti an der nördlichen Kalksteinumfassungsmauer des Tempelbereiches Mentuhotep Nebhepetres herangezogen.
Diese Graffiti (A - C) befinden sich einige Meter vom Grabeingang (im nebenstehenden Foto mit weißen Planen verhüllt) entfernt.

Diese Graffiti nennen "sA [Ra] Jnj-jtj.f" und "Jnj-jtj.f dj anx".

Der Fund veranlasste Winlock zu dem Schluss: we can only suppose that the eldest son, bearing the name Intef - that of the ancestors of the family - died before his father and was probably buried at Deir el Bahri in a large tomb not far from the king's own tomb and hard by that of Queen Nofru.[1]
Nach Elisabeth Thomas [2] wird das Grab einer wichtigen Person - einem namenlosen Sohn Mentuhotep Nebhepetres - zugeordnet.
Andere Zuweisungen möchten in dem Grabinhaber Antef IV. aus der 13. Dynastie sehen.

Nachweise für einen Prinzen Antef gibt es genausowenig wie für einen weiteren Sohn Mentuhotep Nebhepetres außer seinem Nachfolger Mentuhotep Seanchkare.
 
Wie sehen die Graffiti aus, die man zur Zuweisung an einen Besitzer des Grabes verwenden möchte?
Wie oben angemerkt, und auf dem Foto zu sehen befinden sich die Graffiti in einiger Entfernung zum Grabeingang. Dort finden sich in einer Steinlage drei Graffiti mit Kartuschen relativ dicht beieinander, sowie weitere inschriftenlose Darstellungen. Nur zwei der drei "Kartuschen"-Graffiti beinhalten einen Namen und werden hier dargestellt.

 

Graffiti C zeigt, wie die von Winlock [3] publizierte Inschrift (rechts oben) zeigt, innerhalb der Kartusche ein Jnj-jtj.f und darunter ein dj anx was zur besseren Darstellung nochmal separat, in Vergrößerung, dargestellt wird.

Das Graffiti A, ist im Inhalt der Kartusche unvollständig. Zu erkennen ist lediglich ein Jnj. Über der Kartusche ist ein Vogel, wohl sA und eventuell ein eng angeschmiegtes Ra zu erkennen. Das Graffiti überschneidet sich mit einem weiteren, das einen großen Vogel darstellt.
Beiden Schreibweisen ist ein Schilfblatt gemein, als Teil der Schreibung jnj. Dieses Schilfblatt findet sich nicht in den Antef-Schreibungen der Vorgänger von Mentuhotep Nebhepetre. Wohl aber findet es sich, wie Polz anmerkt [4], regelmäßig in der Schreibung des Eigennamens von Nub-Cheper-Re Antef. Wie dieser weiter [5] ausführt bemerkten bereits Weill im Jahre 1918, gefolgt von Winlock, dass diese Schreibung mit dem Schilfblatt ausschließlich bei Nub-Cheper-Re Antef, einem Herrscher der 17. Dynastie, vorkommt. Demnach sollten auch unsere Graffiti ihm zugeschrieben werden.
 
Winlocks Theorie, das Grab einem Sohn Mentuhotep Nebhepetres mit Namen Antef zuzuschreiben, lässt sich durch diese Datierung der Graffiti in die 17. Dynastie nicht stützen.
Für die Zuweisung des Grabes an einen ungenannten Sohn Mentuhotep Nebhepetres, wie von Thomas favorisiert, gibt es ebenfalls keine Hinweise. So muss der Besitzer des Grabes vorerst als unbekannt angesehen werden.
Wahrscheinlich ist lediglich, dass sowohl die Lage wie auch die Abmessungen des Grabes es - im Vergleich mit den Gräbern der Tem und Neferu, sowie den "Schreingräbern" - ermöglichen in dem Eigentümer ein favorisiertes Kind oder eine Frau Mentuhotep Nebhepetres zu vermuten.
 
Warum aber an dieser Stelle Graffiti mit dem Namen Nub-Cheper-Re Antef?
Im Tempel fand sich ein weiterer Hinweis auf diesen Herrscher. Unter Lord Dufferin wurde im Schutt des Sanktuars eine Art Holzrahmen gefunden, mit einer Weiheinschrift die seine beiden Namen, nämlich Nub-Cheper-Re und Antef nennt [6]. Dieser eventuell hölzerne Untersatz eines Schreines scheint aufgrund der Zerstörung der Amun-Hieroglyphen bis nach der Amarna-Zeit in Gebrauch gewesen zu sein.
Der Tempel war demnach zur Zeit Nub-Cheper-Re Antef in Betrieb. Der nördliche Teil des Tempelareals, der Bereich in dem sich heute der Tempel der Hatschepsut befindet, dürfte zugänglich gewesen sein. Die Kalksteinmauer, an dessen nördlicher Seite sich die Graffiti finden bildete den Abschluss der Tempelanlage. Mögliche Anhänger des Herrschers hatten somit die Möglichkeit, seinen Namen hier anzubringen.
Diese Möglichkeit endete spätestens, als Hatschepsut ihren Tempel errichten ließ. Die Rampe zur Hathorkapelle verdeckte nicht nur den Wandbereich der Graffiti, sondern verschloss auch endgültig den Grabeingang des hier ursprünglich behandelten Grabes.
 
Zu einer möglichen anderen Zuweisung des Grabes sei angemerkt:
1881 tauchte in Theben ein Sargfragment mit dem Namen Herunefer auf. Er wird darauf als Siegelträger, ältester Königsohn, General, Sohn von König Mentuhotep und dessen großer Gemahlin Sitsheryt bezeichnet.
Diese Inschrift wird von Cerny kurz vor die 18. Dynastie datiert. Ein Bezug zu dem Grab Naville 28 ist somit nicht gegeben. 

1  Winlock, Herbert Eustis: The court of king Neb-hepet-Rē Mentu-hotpe at the Shatt er Rigāl,  AJSL 57/1940, p. 145; er bringt die Inschrift mit der Nennung eines Antef in Deir el-Bahri hier in Verbindung zu der Darstellung eines Antef vor Mentuhotep im Schatt er-Rigale.

2  Thomas, Elisabeth: The Royal Necropoleis of Thebes. Princeton 1966, p. 16

3  Winlock, Herbert Eustis: The court of king Neb-hepet-Rē Mentu-hotpe at the Shatt er Rigāl,  AJSL 57/1940, p. 146 fig. 9

4  Polz: Der Beginn des Neuen Reiches, S. 82

5  Polz: Der Beginn des Neuen Reiches, S. 22

6  Polz: Der Beginn des Neuen Reiches, S. 82

 
Literatur:
Daniel Polz: Der Beginn des Neuen Reiches. Zur Vorgeschichte einer Zeitenwende. Berlin 2007
Elisabeth Thomas:
The Royal Necropoleis of Thebes. Princeton 1966
Herbert Eustis Winlock: The court of king Neb-hepet-Rē Mentu-hotpe at the Shatt er Rigāl. In: AJSL 57/1940 p. 137-161
 

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