Filiationsangaben
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in der 11. Dynastie
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last update:
05.09.2008
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Die Abstammungsangaben über die mütterliche Seite in der 11. Dynastie
bedürfen etwas an Erklärung.
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Abstammungsangaben ägyptischer Könige (vor dem Mittleren Reich
eigentlich unüblich) nennen in der Regel nicht den biologischen, sondern
einen Gott als Vater (hierzu zählt auch der sA-Ra
Name), die Angabe einer Mutter gehört nicht zwangsweise dazu.
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Im privaten Bereich hat man im Alten Reich fast ausschließlich den Vater
angegeben. Dies begründete sich in der Übernahme väterlicher Ämter
durch die Söhne. Hiermit wurde die Legitimation dieser Übernahme für
jedermann klargestellt.
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In der 11. Dynastie treffen wir nun auf das Phänomen der matrilinearen
Filiationsangabe - der auf die mütterliche Seite konzentrierten
Abstammungsangabe.
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Roth begründet dies folgendermaßen: Ihr erstmaliges Erscheinen am
Beginn der 11. Dynastie ist vor dem Hintergrund des Ursprungs dieser
Dynastie im Beamtentum zu beurteilen, der den Einfluß "profaner"
Vorstellungen von der Regelung der Amtsnachfolge in die Königsideologie
nach sich zog.
[1] und Dieser
Usus diente im polygamen System der Abgrenzung des erbberechtigten Sohnes
der Hauptfrau gegenüber Halb- und Stiefgeschwistern, kann also keineswegs
als Beleg für eine Dominanz mutterrechtlicher Züge des Erbganges oder
gar ein latentes Matriarchat herangezogen werden.
[2] |
Eine schöne Erklärung. Doch war diese Abgrenzung eines erbberechtigten
Sohnes der Hauptfrau überhaupt notwendig? Für die Zeit vor Mentuhotep
Nebhepetre fehlen uns für die 11. Dynastie die polygamen Ehen seiner
Vorfahren. Wie uns auch die Masse der Kinder fehlt, die Ansprüche auf die
Herrschaft hätten stellen können. Mentuhotep Nebhepetre ist zwar mit
mehreren Frauen belegt - aber nur mit einem Sohn. Ehrlicherweise muss man
gestehen, hier fehlt (mir) das Material um diese Angaben auf ein
gesichertes Fundament zu stellen.
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Zeitgenössisch taucht diese matrilineare Abstammungsangabe erst unter
Antef II. auf,
dem zweiten Herrscher der 11. Dynastie der die Königstitulatur
führte. Frühere Angaben, so zu Ikui als Mutter
Antefs, sind postum
belegt.
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Roth [3] erklärt weiterhin: Mit der
Königwerdung "ehemaliger Beamter" aber fand auch deren
Verständnis von der Regelung der Amtsnachfolge Eingang in das Königtum,
umso mehr als das Prinzip der göttlichen Legitimation mit dem
Zusammenbruch der alten Ordnung in Frage gestellt worden war. In der Folge
wurde die "ausgesprochen profane Auffassung" betont, dass das
Königtum vom Amtsinhaber an seinen Amtsnachfolger im weltlichen Sinne
"vererbt" wurde (Legitimation durch Erbe) - ein Akt, der
offenbar noch zu Lebzeiten des Herrschers stattfand, wie die bekannte
"Hundestele" Intefs II. glauben macht: Hier notiert Intef II. im
50. Jahr seiner Regierung, er habe das Land an seinen "eigenen
Sohn" überwiesen (... tA
pn swD.n(=i) n zA(=i) Ds(=i) ...). Die matrilinearen
Filiationsangaben hinter dem Namen der Könige aber dienen dem Nachweis
ihrer Erbberechtigung.
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Leider bedingt ihre Aussage dass das Königtum vom Amtsinhaber an
seinen Amtsnachfolger im weltlichen Sinne "vererbt" wurde nicht
die mütterliche Abstammungsangabe. Zumal mit der Angabe auf der
"Hundestele" Antef II. ja als Vater sein Amt an den Sohn
übergibt.
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Die Königwerdung "ehemaliger Beamter" mag es für
sie sinnvoll erachten ihre Legitimation von biologischer Seite zum
Amtsvorgänger her zu definieren, dies wäre aber der Vater - nicht die
Mutter.
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Mir persönlich fehlt die Begründung warum die Abstammung hier von der
Mutterseite her angegeben wird. Nichtsdestotrotz ist sie Fakt. Den
dazugehörigen Vater müssen wir uns im Amtsvorgeher denken. Die Belege
für die Vaterschaft fehlen in der Regel.
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