Filiationsangaben

in der 11. Dynastie

last update: 05.09.2008

 

Die Abstammungsangaben über die mütterliche Seite in der 11. Dynastie bedürfen etwas an Erklärung.

Abstammungsangaben ägyptischer Könige (vor dem Mittleren Reich eigentlich unüblich) nennen in der Regel nicht den biologischen, sondern einen Gott als Vater (hierzu zählt auch der sA-Ra Name), die Angabe einer Mutter gehört nicht zwangsweise dazu.

Im privaten Bereich hat man im Alten Reich fast ausschließlich den Vater angegeben. Dies begründete sich in der Übernahme väterlicher Ämter durch die Söhne. Hiermit wurde die Legitimation dieser Übernahme für jedermann klargestellt.
In der 11. Dynastie treffen wir nun auf das Phänomen der matrilinearen Filiationsangabe - der auf die mütterliche Seite konzentrierten Abstammungsangabe.
Roth begründet dies folgendermaßen: Ihr erstmaliges Erscheinen am Beginn der 11. Dynastie ist vor dem Hintergrund des Ursprungs dieser Dynastie im Beamtentum zu beurteilen, der den Einfluß "profaner" Vorstellungen von der Regelung der Amtsnachfolge in die Königsideologie nach sich zog. [1] und Dieser Usus diente im polygamen System der Abgrenzung des erbberechtigten Sohnes der Hauptfrau gegenüber Halb- und Stiefgeschwistern, kann also keineswegs als Beleg für eine Dominanz mutterrechtlicher Züge des Erbganges oder gar ein latentes Matriarchat herangezogen werden. [2]
Eine schöne Erklärung. Doch war diese Abgrenzung eines erbberechtigten Sohnes der Hauptfrau überhaupt notwendig? Für die Zeit vor Mentuhotep Nebhepetre fehlen uns für die 11. Dynastie die polygamen Ehen seiner Vorfahren. Wie uns auch die Masse der Kinder fehlt, die Ansprüche auf die Herrschaft hätten stellen können. Mentuhotep Nebhepetre ist zwar mit mehreren Frauen belegt - aber nur mit einem Sohn. Ehrlicherweise muss man gestehen, hier fehlt (mir) das Material um diese Angaben auf ein gesichertes Fundament zu stellen.
Zeitgenössisch taucht diese matrilineare  Abstammungsangabe erst unter Antef II. auf, dem zweiten Herrscher der 11. Dynastie der die Königstitulatur führte. Frühere Angaben, so zu Ikui als Mutter Antefs, sind postum belegt.
 
Roth [3] erklärt weiterhin: Mit der Königwerdung "ehemaliger Beamter" aber fand auch deren Verständnis von der Regelung der Amtsnachfolge Eingang in das Königtum, umso mehr als das Prinzip der göttlichen Legitimation mit dem Zusammenbruch der alten Ordnung in Frage gestellt worden war. In der Folge wurde die "ausgesprochen profane Auffassung" betont, dass das Königtum vom Amtsinhaber an seinen Amtsnachfolger im weltlichen Sinne "vererbt" wurde (Legitimation durch Erbe) - ein Akt, der offenbar noch zu Lebzeiten des Herrschers stattfand, wie die bekannte "Hundestele" Intefs II. glauben macht: Hier notiert Intef II. im 50. Jahr seiner Regierung, er habe das Land an seinen "eigenen Sohn" überwiesen (... tA pn swD.n(=i) n zA(=i) Ds(=i) ...). Die matrilinearen Filiationsangaben hinter dem Namen der Könige aber dienen dem Nachweis ihrer Erbberechtigung.
Leider bedingt ihre Aussage dass das Königtum vom Amtsinhaber an seinen Amtsnachfolger im weltlichen Sinne "vererbt" wurde nicht die mütterliche Abstammungsangabe. Zumal mit der Angabe auf der "Hundestele" Antef II. ja als Vater sein Amt an den Sohn übergibt.
Die Königwerdung "ehemaliger Beamter"  mag es für sie sinnvoll erachten ihre Legitimation von biologischer Seite zum Amtsvorgänger her zu definieren, dies wäre aber der Vater - nicht die Mutter. 
Mir persönlich fehlt die Begründung warum die Abstammung hier von der Mutterseite her angegeben wird. Nichtsdestotrotz ist sie Fakt. Den dazugehörigen Vater müssen wir uns im Amtsvorgeher denken. Die Belege für die Vaterschaft fehlen in der Regel.
 

1 Roth, Silke: Die Königsmütter des Alten Ägypten von der Frühzeit bis zum Ende der 12. Dynastie. Wiesbaden 2001, S. 172

2 Roth, Silke: Die Königsmütter des Alten Ägypten von der Frühzeit bis zum Ende der 12. Dynastie. Wiesbaden 2001, S. 182

3 Roth, Silke: Die Königsmütter des Alten Ägypten von der Frühzeit bis zum Ende der 12. Dynastie. Wiesbaden 2001, S. 183

 
 

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